Kosten & Förderungen

Betriebskosten, Heizkosten, Mietzinsbeihilfe und alle weiteren Kosten beim Wohnung mieten — transparent und vollständig erklärt.

Betriebskosten (§21 MRG)

Betriebskosten sind die laufenden Aufwendungen für den Betrieb und die Bewirtschaftung eines Miethauses. Welche Positionen der Vermieter verrechnen darf, ist abschließend (taxativ) in §21 Abs. 1 MRG aufgelistet. Was nicht in der Liste steht, darf nicht auf Mieter umgelegt werden — auch nicht, wenn es im Mietvertrag steht.

Betriebskostenposition Durchschnitt 2024 (Wien, pro m²/Jahr)
Wasser und Abwasser 5,06 €
Müllentsorgung 3,11 €
Verwaltungshonorar 4,47 € (gesetzl. Höchstbetrag)
Versicherungen 6,94 €
Reinigung (Haus, Gehsteig) 6,57 €
Liftkosten (nur bei Aufzug) 3,53 €
Schädlingsbekämpfung variiert
Hausbetreuungspauschale variiert
Gesamt Ø ~30,84 € (2,57 €/m²/Monat)

Quelle: Mietervereinigung Wien, Betriebskostenspiegel 2026 (Abrechnungsjahr 2024)

Nicht umlagefähig

Reparaturen (Instandhaltung), Grundsteuer, Finanzierungskosten des Vermieters, Kosten für Leerstand, Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit anderen Mietern

Heizkosten (HeizKG)

Heizkosten fallen nicht unter die Betriebskosten nach §21 MRG, sondern werden nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) gesondert abgerechnet. Die Verteilung bei Zentralheizungen:

  • 55–75 % nach tatsächlichem Verbrauch
  • 25–45 % nach beheizbarer Nutzfläche
  • Standard-Split: 65/35

Quelle: brandauer-rechtsanwaelte.at, April 2026

Kosten-Check: Warmmiete berechnen

Als Faustregel gilt: Die Warmmiete (Miete + Betriebskosten + Heizung) sollte maximal ein Drittel des Nettoeinkommens betragen. Für eine realistische Kalkulation alle Posten berücksichtigen:

  • Hauptmietzins (Nettomiete)
  • Betriebskosten (Ø ~2,50–3,00 €/m²)
  • Heizung & Warmwasser (stark variabel, abhängig von Dämmung und Energieträger)
  • Strom (eigener Vertrag, Ø ca. 30–60 €/Monat)
  • Internet (ca. 25–40 €/Monat)
  • Haushaltsversicherung (ca. 10–20 €/Monat)
  • USt: 10% auf Mietzins und BK (20% auf Stellplatz bei Vorsteuerabzug)

Mietzinsbeihilfe Tirol

Zuschuss

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Das Land Tirol (80 %) und die Gemeinden (20 %) gewähren gemeinsam eine Mietzinsbeihilfe für nicht geförderte Mietwohnungen. Die Beihilfe ist einkommensabhängig und verringert den monatlichen Wohnungsaufwand.

Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (Unionsbürger mit 2 Jahren Hauptwohnsitz in der Gemeinde)
  • Drittstaatsangehörige: mind. 5 Jahre Hauptwohnsitz in Tirol
  • Hauptwohnsitz seit mindestens 2 Jahren durchgehend in der Gemeinde oder insgesamt 15 Jahre
  • Regelmäßige Verwendung der Wohnung als Hauptwohnsitz
  • Einkommensabhängig (Familieneinkommen wird berücksichtigt)

Höhe & Berechnung

  • Wohnungsaufwand wird mit max. 3,50 €/m² förderbarer Nutzfläche berücksichtigt
  • In Ausnahmefällen auf Antrag der Gemeinde: bis zu 5,00 €/m²
  • Zum Wohnungsaufwand zählen: Hauptmietzins + Instandhaltungs-/Verwaltungskosten + USt
  • Abzug von anderen Zuschüssen (z.B. Mietzinsbeihilfe nach EStG)
  • Einkommen aller Haushaltsmitglieder wird herangezogen (Ehegatte/Lebensgefährte: voll, sonstige: 1/3)
  • Lehrlingsentschädigungen zählen nicht zum Einkommen

Antragstellung

  • Online über das Land Tirol Formular (ID Austria erforderlich)
  • Alternativ: Antrag bei der Wohnsitzgemeinde (Formblatt A18)
  • Benötigte Unterlagen: Mietvertrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Mietvorschreibung
  • Weitere Formulare: F8a (Mietenbestätigung), F9 (Erklärung für Studierende)

Wichtige Hinweise

Änderungen (Einkommen, Familiengröße, Wohnungswechsel) müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Beihilfe wird nicht rückwirkend gewährt — rechtzeitig beantragen!

Quelle: Land Tirol, Mietzinsbeihilfe Information; Land Tirol, Antragsformular; Transparenzportal

Verwaltungskosten

Das Verwaltungshonorar ist gesetzlich nach §22 MRG gedeckelt auf 4,47 € pro m² Nutzfläche und Jahr (Kategorie-A-Betrag). Höhere Beträge sind unzulässig.

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