Häufige Fragen
Kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Wohnung mieten in Tirol.
Maximal 6 Bruttomonatsmieten (§16b MRG). Die Kaution muss fruchtbringend (z.B. Sparbuch) angelegt werden. Der Vermieter muss auf Verlangen schriftlich über die Veranlagung informieren. Nach Vertragsende ist die Kaution unverzüglich samt Zinsen zurückzuzahlen, abzüglich berechtigter Forderungen. Mehr zum Mietrecht
Eine Befristung ist nur mit schriftlicher Vereinbarung gültig. Ohne schriftliche Befristung gilt der Vertrag automatisch als unbefristet. Seit 1.1.2026 beträgt die Mindestbefristung 5 Jahre für unternehmerische Vermieter und 3 Jahre für private Vermieter. Details zur Befristung
Laut AK Tirol (2025) liegt der durchschnittliche Hauptmietzins bei 21,13 €/m² — ohne Betriebskosten. Eine 60-m²-Wohnung kostet damit rund 1.267 € Nettomiete. Mit Betriebskosten und Heizung liegt die Warmmiete meist bei 1.500–1.600 €. Alle Mietpreise im Detail
Nur die in §21 Abs. 1 MRG abschließend (taxativ) aufgelisteten Positionen. Dazu gehören: Wasser/Abwasser, Müll, Versicherungen, Reinigung, Verwaltungshonorar (max. 4,47 €/m² jährlich), Lift, Schädlingsbekämpfung u.a. Reparaturen und Grundsteuer sind nicht umlagefähig. Alle Kosten im Detail
Als Mieter kannst du bei befristeten Verträgen nach Ablauf von 1 Jahr mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. Bei unbefristeten Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Mietvertragsparteien unterschrieben sein. Details zu Kündigung
Ein Programm des Landes Tirol, das leerstehende Wohnungen mobilisiert und zu fairen Mietpreisen vermittelt. Die Mieten liegen 10–20 % unter dem Marktniveau. Partner sind TIGEWOSI (Abwicklung) und p g f Rechtsanwälte (Vertragserstellung). Bewerbung direkt über die Website des Landes. Details zur Wohnungssuche
Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen (EU/EWR) mit mindestens 2 Jahren Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Drittstaatsangehörige benötigen 5 Jahre in Tirol. Die Beihilfe ist einkommensabhängig und muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Alles zur Mietzinsbeihilfe
Die drei wichtigsten Punkte: 1. Übergabeprotokoll mit Fotos erstellen (Zählerstände, Mängel dokumentieren). 2. Meldezettel innerhalb von 3 Tagen beim Meldeamt abgeben (vom Vermieter unterschreiben lassen). 3. Strom und ggf. Gas anmelden. Checkliste Besichtigung & Einzug
Vollanwendung: Altbauten, geförderte Wohnungen — mit Mietzinsbeschränkung und vollem Kündigungsschutz. Teilanwendung: Dachausbauten, Zubauten — nur einige MRG-Bestimmungen gelten. Außerhalb MRG: Neubauten ab 2002, Ein-/Zweifamilienhäuser — freie Mietzinsvereinbarung. MRG im Detail
Ja. Überschreitet der vereinbarte Mietzins den höchstzulässigen Betrag, ist die Vereinbarung unwirksam (§16 Abs. 8 MRG). Die Unwirksamkeit muss binnen 3 Jahren gerichtlich oder bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Beratung bieten die Arbeiterkammer Tirol und die Mietervereinigung.
Die wichtigsten: 1. Gehaltsnachweise (3 Monate oder Jahreslohnzettel). 2. Lichtbildausweis. 3. Meldezettel. 4. Optional: KSV1870 InfoPass, Mieterselbstauskunft, Arbeitgeberbestätigung. Bewerbungsunterlagen im Detail
Bei befristeten Hauptmietverträgen im Vollanwendungsbereich des MRG vermindert sich der höchstzulässige Hauptmietzins um 25 % (§16 Abs. 7 MRG). Dieser Abschlag entfällt bei Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis — vorausgesetzt, der Unterschied wurde im Mietvertrag ausgewiesen.
Ja. Tiroler Gemeinden dürfen eine Leerstandsabgabe einheben (nicht alle tun es). Sie gilt für Wohnungen ohne Hauptwohnsitz-Meldung über 6 Monate. Vermietung über die Initiative Sicheres Vermieten befreit von der Abgabe. Details bei der jeweiligen Standortgemeinde erfragen.
Gemeinnützige Bauträger wie Neue Heimat Tirol vergeben Wohnungen in der Regel über die Gemeinden. Informiere dich direkt bei deiner Wunschgemeinde oder beim Bauträger. Wartezeiten sind üblich. Weitere Bauträger: FRIEDEN, GHS, OSG. Mehr zu Bauträgern
Die Mietpreisbremse (seit 1. April 2025) gilt für Kategorie- und Richtwertmieten im Vollanwendungsbereich des MRG. Sie gilt nicht für freie Mietzinse (z.B. Neubauten). Erste Erhöhungen frühestens ab April 2026. Details der AK